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Verbandsmitteilungen

„Betriebliche Altersvorsorge muss freiwillig bleiben“

VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zur DGB-Forderung nach einer verpflichtenden Betriebsrente: „Betriebliche Altersvorsorge muss freiwillig bleiben“

„Grundsätzlich ist eine betriebliche Altersvorsorge ein wesentlicher Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland und trägt auch zur Mitarbeiterbindung bei. Allerdings beruht sie auf Freiwilligkeit, Vertrauen und partnerschaftlicher Vereinbarung. Die betriebliche Altersvorsorge muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass sie eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber ist und auch bleiben muss. Vorstellungen, gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge einzuführen, lehnen wir ab. Sie würden zu unkalkulierbaren Kostenbelastungen der Arbeitgeber führen. Ob der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge zahlt, hängt nicht nur von der Leistungsfähigkeit des Betriebs ab, sondern auch davon, ob sie unkompliziert und niedrigschwellig durchgeführt werden kann. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation wäre es das falsche Signal zusätzliche Beitragspflichten für Arbeitgeber einzuführen“, sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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