Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
Am 23. Juni 2023 wurde das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) im Bundesgesetzblatt Nr. 155 verkündet.
Der Bundesrat hatte zuvor in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 dem vom Bundestag am 26. Mai 2023 in 2./3. Lesung beschlossenen PUEG zugestimmt.
Die Vorschriften des PUEG treten zu großen Teilen am 1. Juli 2023 in Kraft.
Die BDA stellt zur Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis ein Musterschreiben an Beschäftigte, Muster für eine Selbstauskunft sowie FAQ zur Verfügung.
Zudem hat der GKV-Spitzenverband ein Merkblatt zur Elterneigenschaft und zu den berücksichtigungsfähigen Kindern im Hinblick auf die Differenzierung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nach der Kinderzahl veröffentlicht. Ferner erhalten Sie weitere Informationen zur Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl in den FAQ des BMG.
Alle oben genannte Dokumente finden Sie auf unserer Internetseite unter "Pflegeversicherung". (Bitte etwas nach unten scrollen.)
Quelle: BDA
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