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Verbandsmitteilungen

Digitaler Service für Arbeitgeber

Zur Übermittlung von Bescheinigungen an die Arbeitsagentur müssen Arbeitgeber ab Anfang 2023 das elektronische Verfahren BEA verpflichtend nutzen.

Mit dem Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) können Arbeitgeber:

  • die Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III = Bescheinigung nach der Beendigung der Beschäftigung von Mitarbeitern
  • die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (EU-Arbeitsbescheinigung)
  • die Nebeneinkommensbescheinigung

digital an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.

Ab dem 1. Januar 2023 ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31. Dezember 2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die gebührenfreie BEA-Hotline, Telefon: 0800 4 555527, wenden.

Quelle: Arbeitsagentur Erfurt
Box-Bild: Gerd Altmann/Pixabay

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