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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): „Gut gewollt, schlecht gemacht – das Gesetz belastet die Unternehmen hoch“

VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zur BDI-Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): „Gut gewollt, schlecht gemacht – das Gesetz belastet die Unternehmen hoch – Entlastung bei Berichtspflicht notwendig“

„Die BDI-Umfrage bei 400 Unternehmen in Deutschland belegt nun repräsentativ, was Erfahrungswerte und unzählige Gespräche von Unternehmensvertretern mit Politikern auf EU- und Bundesebene immer wieder deutlich machten. Doch es kam nicht an. Dieses Gesetz belastet 92 Prozent der befragten Unternehmen der Industrie und industrienahen Dienstleistungen außerordentlich hoch und der bürokratische Aufwand ist immens. Weiter führt es zu Belastungen von Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten. Das ursprünglich positive Anliegen bspw. Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu verhindern, wirkt kontraproduktiv. Es zeigt die Unkenntnis der Gesetzesmacher, wie international agierende Unternehmen arbeiten und wie deren Lieferketten funktionieren. Fazit: Gut gewollt, schlecht gemacht. Seit 2024 sind in Thüringen etwa 70 Unternehmen von dem Gesetz unmittelbar betroffen“, sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft.

Der von der Bundesregierung immer wieder versprochene Bürokratieabbau finde bei dem LkSG keine Berücksichtigung. Im Gegenteil: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sei extra zur Kontrolle der Unternehmen geschaffen, so Kreft weiter. „Für die betroffenen Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Freistaat bedeutet es, ein Risikomanagement aufzusetzen, einen Menschenrechtsbeauftragten zu benennen, ein Beschwerdesystem dafür aufzubauen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen vorzuhalten sowie jährliche Berichte an das BAFA zu liefern, das die Unternehmen auch prüft. Wir unterstützen die Forderungen des BDI-Präsidenten Russwurm an die Bundesregierung zügige Entscheidungen in der Diskussion um die Berichtspflicht zu treffen und Doppelberichte auszuschließen. Weiter plädieren wir auch für eine Positivliste von Ländern, in denen die Erfüllung der Anforderungen staatlicherseits sichergestellt ist und Brancheninitiativen anzuerkennen“, so Kreft.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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