Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung tragen wesentlich zur Gesundheit am Arbeitsplatz bei. Sie müssen jedoch die notwendige Flexibilität besitzen, um an die jeweiligen Gegebenheiten in den Unternehmen angepasst werden zu können. Nur so können einerseits die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter gewährleistet und gefördert sowie andererseits die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten werden.
Seit 1. Juli 2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflegeversicherung
Eltern mit mehreren Kindern werden zum 1. Juli 2023 in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Nähere Informationen finden Sie in den FAQ der BDA (Stand: 1. August 2023).
=> Musterbrief zur Information an Ihre Beschäftigten
=> Muster Selbstauskunft des Arbeitnehmers zur Kinderzahl - mit Geburtsdatum
=> Muster Selbstauskunft des Arbeitnehmers zur Kinderzahl - ohne Geburtsdatum
GKV SV - Merkblatt zur Elterneigenschaft und zu den berücksichtigungsfähigen Kindern im Hinblick auf die Differenzierung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nach der Kinderzahl zum 1. Juli 2023
Um die Unternehmen bei der Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich Unfallverhütung/Arbeitsschutz zu unterstützen, muss der Vorschriftendschungel gelichtet werden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es kaum noch leistbar, die Fülle von Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und Verordnungen zu überblicken und notwendige betriebliche Maßnahmen daraus abzuleiten.
Insbesondere im Leistungsrecht bedarf es dringend einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Sozialversicherungszweig muss sich auf betriebsspezifische Risiken konzentrieren. Allgemeine Risiken, die ihren Ursprung in der persönlichen Lebensweise der Versicherten haben, müssen schärfer von Berufskrankheiten abgegrenzt werden.
Prävention gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das liegt nicht zuletzt an den mit veränderten Altersstrukturen einhergehenden Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft gegenübersteht.
Zunächst sind es die Versicherten selbst, die durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen sollen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder deren Folgen zu überwinden.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im föderalen Gefüge sind somit die Bundesländer und in ihnen die Kommunen vorrangig für Gesundheitsprävention zuständig. Dennoch braucht es das Engagement aller verantwortlichen Akteure.
Und so leisten etwa die Unternehmen mit gezielten Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung ihren Beitrag zur Gesunderhaltung der auch immer älter werdenden Beschäftigten. Klar ist aber: Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das unterscheidet sie vom Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes.
Das Beratungsangebot richtet sich vor allem an kleine/mittlere Betriebe mit wenig Erfahrung im Bereich der BGF.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der privaten Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und der gesetzlichen Rente zu schließen. Der Gesetzgeber hat für Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung formuliert und unterstützt dies steuerlich. Der Arbeitgeber bestimmt den geeigneten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und entscheidet, in welchem Rahmen er zu deren Finanzierung beiträgt. Wir stellen zwei konkrete Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge vor:
Industrie-Pensions-Verein (IPV) →
Der Industrie-Pensions-Verein wurde bereits 1925 gegründet und hat damit in Deutschland eine lange Tradition. Er ist Partner des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA).
Gesamtmetall und IG Metall haben das überbetriebliche Versorgungswerk MetallRente ins Leben gerufen, um einerseits den Arbeitgebern einen kostengünstigen, verwaltungsarmen und bequemen Weg der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung zu stellen und andererseits den Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie und anderer Branchen attraktive zusätzliche Betriebsrentenleistungen zu bieten.
In den Arbeitskreisen bringen wir Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zu den vielfältigen Themen zusammen und tragen zur Vernetzung und zum Austausch bei. Zudem kommen die Arbeitskreise mit fachlich zuständigen Behörden und Akteuren ins Gespräch. In der Regel tagen die Arbeitskreise zweimal im Jahr.
Das Themenspektrum des Arbeitskreises ist breit gefächert - von Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, über die betriebliche Gesundheitsförderung bis hin zur sozialen Selbstverwaltung.
Der Arbeitskreis greift aktuelle Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit auf.
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@agvt.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr