Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres beschlossen und nun zusätzlich festgelegt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ebenso unterstützt werden können.
Weiteres können Sie der heutigen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
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